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Wer kauft mein Auto? Wir kaufen jedes Auto in Viersen!

AUTOANKAUF in Viersen

Beim Fahrzeugverkauf brauchen Sie einen Geschäftspartner, der Ihnen neben einem guten Preis auch Vertrauen sowie Erfahrung bietet, und eine schnelle und absolut zuverlässige Abwicklung des Autoverkaufes für Sie gewährleistet.

Wir sind spezialisiert auf dem Gebrauchtwagen-Markt in Viersen. Wir haben unser Unternehmen so konzipiert, dass jedes Bundesland mit unseren Abholteams abgedeckt ist und in jeder Region eine Abholung innerhalb von 24 Stunden möglich ist.

Kilometerstand, Alter oder Zustand egal!

Dabei kommt es nicht auf den Kilometerstand, das Alter oder den Zustand des Fahrzeugs an. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir machen ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Haben Sie einen PKW zu verkaufen?Dann sind wir der richtige Ansprechpartner dafür. Wir kaufen Ihren Gebrauchtwagen, ganz gleich, in welchem Zustand es ist. Jedes Auto wird angenommen und das für alle Bundesländer. Sie kontaktieren uns und schon können Sie sich über die Abholung innerhalb von 24 Stunden freuen. Für Sie bedeutet dies, Sie haben einen schnellen Abnehmer und müssen sich nicht länger Gedanken darüber machen, wann der Gebrauchtwagen endlich verkauft werden kann. Wir kaufen Ihr Auto und bieten Ihnen bei der Abholung sofort Bargeld. Ersparen Sie sich viele Inserate, viele Vorführtermine, wir nehmen alle PKWs, ob nun mit Motorschaden, ohne TÜV oder anderes. Wir sind im gesamten Bundesgebieten tätig und holen den Wagen einfach ab, bequemer werden Sie einen Wagen nicht verkaufen können. Dazu wird der Wagen schon nach spätestens 24 Stunden geholt, mehr kann man sich wohl nicht wünschen.

nützliche Tipps zum Autoverkauf in Viersen


Sachmängelhaftung - Was gilt es zu beachten?


Unterschieden wird vom Gesetzgeber zwischen dem Verkauf eines gebrauchten Wagens durch einen Händler und dem Verkauf eines gebrauchten Wagens durch eine Privatperson. Hier gibt es einen gravierenden Unterschied die vor allem von Privatpersonen beachtet werden müssen:

Die Sachmängelhaftung - Während der Profi eine Sachmängelhaftung hat und somit bei Verbrauchsgütern dafür zwei Jahre in der Haftung steht, kann er diese bei gebrauchten Fahrzeugen auf ein Jahr verkürzen. Der private Verkäufer hingegen hat die Möglichkeit, diese einjährige Sachmängelhaftung per Vertrag ganz auszuschließen. Notwendig dabei ist jedoch, dass die Sachmängelhaftung gezielt erwähnt und dann schriftlich ausgeschlossen wird. Wie und in welchem Wortlaut dies per Gesetzt stattfinden muss können Sie in unserem Kaufvertrag nachlesen, welchen sie auf Anfrage per E-Mail erhalten. Falls Sie selbst einen Kaufvertrag formulieren möchten, beachten Sie unbedingt den Einsatz der folgenden Passage: "Das Fahrzeug wird verkauft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel" - oder auch "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung".

Wichtig ist die bei auftretenden Mängeln nach dem Kauf. Haben Sie eine solche Passage eingebaut, so schützt diese Sie in den meisten Fällen davor die Haftung für die entstandenen Mängel zu übernehmen. Jedoch nur, wenn Sie wahrheitsgemäße Angaben beim Verkauf gemacht haben. Waren Ihre Angaben falsch, müssen Sie auch dann haften wenn Sie einen solchen Satz im Kaufvertrag stehen haben. In einem solchen Fall ist von arglistiger Täuschung auszugehen und der Kaufvertrag ist möglicherweise sogar ganz hinfällig.

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